Hinweisgebersystem
Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft (§ 41 am 3. Juni 2023) und setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in nationales Recht um. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Bei db | bauer packaging wird diese Richtlinie durch die Einrichtung eines entsprechenden Hinweisgebersystems umgesetzt. Mitarbeiter sowie Dritte können Verstöße gegen das Gesetz oder gegen den Verhaltenskodex von db | bauer packaging melden.
So formulieren Sie Ihre Meldung
Damit Ihr Hinweis von unseren Hinweisgeberschutz-Beauftragten angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass Sie Ihre Verdachtsmeldung so konkret wie möglich formulieren. Hilfreich ist es, wenn Sie bei Ihrer Meldung folgende fünf W-Fragen berücksichtigen:
| Wer? | Um wen geht es? Wer ist betroffen? |
|---|---|
| Was? | Was ist passiert? Schilderung des Sachverhaltes. |
| Wann? | Wann war der Vorfall? |
| Wie? | Wie oft ist er passiert? |
| Wo? | Wo hat sich der Vorfall ereignet? |
Hinweisgeberschutz-Beauftragte
Jelena Lippert
Andreas Hettinger
Per Post
Hinweisgebersystem
Druckerei Bauer GmbH
Otto-Rettenmaier-Straße 5–6
74629 Pfedelbach
Jede Meldung wird streng vertraulich behandelt. Wir gehen allen Hinweisen nach und billigen keinerlei Benachteiligung von Personen, die Hinweise an uns melden.